Frage: Herr Rechtsanwalt Römer, können Sie nachvollziehen, dass sich viele Mitmenschen in Deutschland vor einem Anwaltsbesuch scheuen?
Rechtsanwalt Römer (RAR): Es ist leider in unserer Zeit durchaus Fakt, dass manche genauso gern oder ungern zum Anwalt gehen, wie zu ihrem Zahnarzt. Dies hat wohl damit zu tun, dass in unserer Gesellschaft der Anwalt häufig als sehr teurer Dienstleister wahrgenommen wird. Man sollte jedoch vielmehr den Rechtsanwalt mit seinem rechtlichen Know-how durch seine langjährige und intensive Ausbildung als Chance sehen, im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zu seinem Recht zu kommen.
Frage: Können Sie auch die Angst vor einem langen und kostspieligen Prozess nachvollziehen, der dann evtl. doch verloren geht?
RAR: Da fällt mir spontan Dieter Hildebrandt ein: „Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen“. (schmunzelt) Dem kann ich natürlich so nicht zustimmen. Die Justiz ist um ein Vielfaches besser als ihr Ruf. Viele Urteile mögen für den Laien nicht nachvollziehbar sein. Bei genauerem Hinsehen sind sie jedoch in sich logisch und gerecht. Neben meiner guten Meinung über die Justiz geht die Philosophie unserer Kanzlei auch nicht dahin, unwirtschaftliche und lang andauernde Prozesse zu führen. Vielmehr ist uns daran gelegen, unseren Mandanten auch alternative Wege der Streitbeilegung aufzuzeigen und die Mandanten auch in Strategien und Überlegungen miteinzubeziehen. Abgesehen davon übernimmt häufig auch die Rechtsschutzversicherung des Mandanten die anfallenden Kosten.
Frage: Können Sie erklären, weshalb empfehlenswerterweise ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden soll, obwohl das Gesetz einem zunächst offenbar klar Recht oder Unrecht gibt?
RAR: In vielen Fällen scheint die Rechtslage auf den ersten Blick für den Laien relativ eindeutig zu sein. Er findet nach einigem Suchen die entsprechende Gesetzesnorm, welche ihm oberflächlich betrachtet Recht oder Unrecht zu geben scheint. Hierbei wird jedoch vergessen, dass unser Recht vom Gesetzgeber eben oftmals bewusst auslegungsfähig und auslegungsbedürftig gestaltet wird, um es für den Einzelfall flexibel zu halten. Folglich ist es notwendig , dass ein Rechtsanwalt die für den Mandanten günstigste Auslegungsmöglichkeit erkundet und vertritt.
Frage: Das heißt also, die in der Bevölkerung negativ empfundene „Wortklauberei“ des Anwalts ist gerade dessen positive Eigenschaft auslegungsfähige Teile eines Gesetzes zu Gunsten seines Mandanten auszulegen.
RAR: So kann man dies sehen. Jenes Prozedere ist vom Gesetzgeber auch in dieser Weise gewollt. Das Gesetz kann nicht jeden Einzelfall normieren. Der Anwalt muss seinen Mandanten im Rahmen des rechtlich Möglichen und Zulässigen zu dessen Gunsten vertreten und ihm auch alternative Wege aufzeigen. Ein rechtlich Unkundiger ist damit verständlicherweise überfordert.
Frage: Wann ist es denn folglich sinnvoll einen Anwalt aufzusuchen?
RAR: Dies muss natürlich jeder für sich selbst entscheiden. Jedoch wird leider der Gang zum Anwalt meist viel zu spät angetreten. In vielen Fällen ist es sinnvoll durch geeignete Vertragsentwürfe oder der Durchsicht von Verträgen vor Unterzeichnung einen Streit zwischen den Parteien bereits im Vorfeld zu vermeiden. Der Advokat ist eben nicht nur „Streitschlichter“, als vielmehr auch „Streitvermeider“ durch geeignete präventive Maßnahmen. Auch in anderer Richtung ist es bei scheinbar aussichtslosen Situationen nie zu spät, um einen Anwalt aufzusuchen. Meine Devise ist hier: „Bei verschlossenen Türen ist der Rechtsanwalt das beste, was einem neben einem Schlosser widerfahren kann!“
Frage: Wie bekommen Sie denn Ihr Dasein als bekannter Rockstar und die Juristerei unter einen Hut?
RAR: Natürlich ist es nicht immer leicht am Wochenende teils vor mehreren tausend Fans ein Konzert zu geben und unter der Woche rechtliche Probleme zu lösen. Diese beiden Extrempole sind für mich allerdings sehr wichtig, um in beiden Bereichen kreativ zu bleiben. Meine Mandanten schätzen mich gerade aus dem Grund, dass ich neben meinem Anwaltsberuf auch Künstler bin.
Frage: Wollen Sie Ihren zukünftigen Mandanten noch etwas mit auf den Weg geben?
RAR: Wenn Ihr Weg zu uns in die Kanzlei Stumm & Römer führt, in jedem Fall. Unser Kanzleimotto lautet frei nach John F. Kennedy: „Das Leben ist ungerecht, aber nicht immer zu Deinen Ungunsten“!